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BGH, 26.03.1965 - 4 StR 113/65 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vereidigung eines Zeugen im Verfahren wegen fahrlässiger Verkehrsverstöße - Bestimmung des Begriffs der Beteiligung bei einem Verkehrsunfall - Ablehnung eines Antrages auf Strafaussetzung zur Bewährung
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- BGH, 28.02.1957 - 4 StR 4/57
Berücksichtigung des Verletzungsverschulden bei der Zumessung der Strafhöhe im …
Auszug aus BGH, 26.03.1965 - 4 StR 113/65
Sollte es wiederum der Auffassung zuneigen, daß jedenfalls das öffentliche Interesse die Strafvollstreckung erfordere, so wird es zu berücksichtigen haben, daß die Entscheidung hierüber ebenfalls eine umfassende Abwägung der Tat gegen die Täterpersönlichkeit unter den Gesichtspunkten der Sühne, der Wirkung auf die allgemeine Rechtsüberzeugung und der Belange der Hinterbliebenen bzw. des Verletzten verlangt (BGH VRS 13, 24, 27, 23, 203; 27, 40, 43). - BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
Auszug aus BGH, 26.03.1965 - 4 StR 113/65
Dazu bedarf es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer umfassenden Würdigung aller Tatumstände und der Lebensverhältnisse vor allem der Täterpersönlichkeit des Verurteilten (BGHSt 11, 393 [BGH 26.06.1958 - StR 4 145/58 ]; VRS 17, 21). - BGH, 20.03.1964 - 4 StR 537/63
Kraftfahrzeuge mit Abblendlicht - Erhöhung der Sichtweite - Zusätzliche …
Auszug aus BGH, 26.03.1965 - 4 StR 113/65
Sollte es wiederum der Auffassung zuneigen, daß jedenfalls das öffentliche Interesse die Strafvollstreckung erfordere, so wird es zu berücksichtigen haben, daß die Entscheidung hierüber ebenfalls eine umfassende Abwägung der Tat gegen die Täterpersönlichkeit unter den Gesichtspunkten der Sühne, der Wirkung auf die allgemeine Rechtsüberzeugung und der Belange der Hinterbliebenen bzw. des Verletzten verlangt (BGH VRS 13, 24, 27, 23, 203; 27, 40, 43).
- BGH, 06.03.1959 - 4 StR 517/58
Auszug aus BGH, 26.03.1965 - 4 StR 113/65
Im übrigen hält es der Senat für angebracht, für die neue Hauptverhandlung auch darauf hinzuweisen, daß die Strafkammer möglicherweise nicht in Erwägung gezogen hat, daß der im Urteil nicht mitgeteilte Blutalkoholgehalt des Angeklagten auch dann den Unfallablauf beeinflußt haben kann, wenn er unter 1, 5 Promille lag (vgl. BGHSt 13, 83, 89 [BGH 20.03.1959 - 4 StR 306/58] [BGH 20.03.1959 - StR 4 306/58 ] bis 91; 13, 278, 282; BGH VRS 20, 444; 21, 54). - BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
Auszug aus BGH, 26.03.1965 - 4 StR 113/65
Soweit die Revision rügt, der Trunkenheitszustand des B. sei nicht genügend aufgeklärt worden, ist die Rüge nicht ordnungsgemäß erhoben (BGHSt 2, 168 [BGH 29.02.1952 - StR 2 112/50 ]). - BGH, 11.10.1963 - 4 StR 343/63
Blutprobe
Auszug aus BGH, 26.03.1965 - 4 StR 113/65
Daß die - ebenfalls eingehend zu begründende - Entziehung der Fahrerlaubnis auch möglich ist, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder wenn trotz Aussetzungswürdigkeit nur mit Rücksicht auf das öffentliche Interesse von der Strafaussetzung abgesehen wird, hat der Bundesgerichtshof bereits in BGHSt 15, 316, 320 [BGH 07.01.1961 - 1 StR 598/60] [BGH 07.01.1961 - StR 1 598/60 ], VRS 25, 426 entschieden. - BGH, 20.03.1959 - 4 StR 306/58
Auszug aus BGH, 26.03.1965 - 4 StR 113/65
Im übrigen hält es der Senat für angebracht, für die neue Hauptverhandlung auch darauf hinzuweisen, daß die Strafkammer möglicherweise nicht in Erwägung gezogen hat, daß der im Urteil nicht mitgeteilte Blutalkoholgehalt des Angeklagten auch dann den Unfallablauf beeinflußt haben kann, wenn er unter 1, 5 Promille lag (vgl. BGHSt 13, 83, 89 [BGH 20.03.1959 - 4 StR 306/58] [BGH 20.03.1959 - StR 4 306/58 ] bis 91; 13, 278, 282; BGH VRS 20, 444; 21, 54). - BGH, 09.01.1957 - 4 StR 523/56
Auszug aus BGH, 26.03.1965 - 4 StR 113/65
Zwar ist auch im Verfahren wegen fahrlässiger Verkehrsverstöße ein Zeuge nach § 60 Nr. 3 StPO nicht zu vereidigen, wenn sein vorwerfbares Verhalten den Ablauf des Unfallgeschehens beeinflußt haben kann (BGHSt 10, 65 [BGH 09.01.1957 - StR 4 523/56 ]). - BGH, 07.02.1961 - 1 StR 598/60
Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis - Überlassen von Motorrädern …
Auszug aus BGH, 26.03.1965 - 4 StR 113/65
Daß die - ebenfalls eingehend zu begründende - Entziehung der Fahrerlaubnis auch möglich ist, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder wenn trotz Aussetzungswürdigkeit nur mit Rücksicht auf das öffentliche Interesse von der Strafaussetzung abgesehen wird, hat der Bundesgerichtshof bereits in BGHSt 15, 316, 320 [BGH 07.01.1961 - 1 StR 598/60] [BGH 07.01.1961 - StR 1 598/60 ], VRS 25, 426 entschieden. - BGH, 02.04.1953 - 4 StR 753/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.03.1965 - 4 StR 113/65
Die Einnahme eines Augenscheins mußte sich dem Gericht schon deswegen nicht aufdrängen, weil ihm der Unfallort hinreichend bekannt ist und weil Unfallskizze und Fotos, wie selbst die Revision ausführt, genügend Vorstellungen über den Unfallhergang vermittelten (BGH VRS 5, 384 u. 541).